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Das Unternehmen Amazon Inc. aus Seattle, USA ist der umsatzstärkste Onlineshop in Deutschland (Stand: 2018) und eine der weltweit bekanntesten Plattformen im Bereich E-Commerce. Mit seiner Vielzahl an Produkten, Angebot und Diensten wie Amazon-Prime, Amazon-Music, Amazon-Video, Amazon-Dash und nicht zuletzt Amazon-Marketplace, der es Drittanbietern ermöglicht, neben den regulären Angeboten von Amazon neue oder gebrauchte Produkte auf einem Online-Marktplatz zum Festpreis zu verkaufen, ist Amazon in Deutschland nicht mehr wegzudenken.

Aufgrund der hohen Marktpräsenz von Amazon Inc. bieten viele Onlinehändler ihre Waren über den Amazon-Marketplace an, was allerdings zu zahlreichen rechtlichen Problemen führen kann.

 

Hilfe für Händler

Gerade als Händler ist es für Sie, ähnlich wie bei Google, unglaublich wichtig, auf den ersten Seiten zu stehen, denn es ist davon auszugehen, dass schätzungsweise 80 Prozent der Umsätze auf den ersten drei Seiten entstehen.

Bei Amazon stehen nur ganz oben, was relevant ist und sich gut verkauft.

Die wichtigsten Optimierungshebel sind neben Produkttitel, Bullet Points, Produktbeschreibungen und einer attraktiven Preisgestaltung vor allem die Produkt- und Händlerbewertungen („Amazon Rating").

Das Bewertungssystem ist einer der zentralen Funktionen, die Amazon zu einem wichtigen Player im E-Commerce gemacht hat.

Kundenbewertungen sind der wichtigste Kaufimpuls der Deutschen. Zwei Drittel (66,4 %) aller Bundesbürger erkundigt sich vor einer verbindlichen Kaufentscheidung zunächst nach Bewertungen im Netz (GfK-Umfrage des Kölner Lokalmarketing-Unternehmens Greven Medien, Stand:2017).

Bewertungen anderer Kunden über ihre Erfahrungen mit Produkten und Dienstleistern wirken sich entscheidend auf Kauf- und Entscheidungsprozesse potentieller Käufer aus. Tatsächlich ist der Vertrauensvorsprung, den eine positive Amazon Bewertung haben kann, ein starker Einflussfaktor. Positive Amazon-Bewertung können Ihren Absatz entweder enorm fördern (bei mindestens 4,0 Sternen) oder aber auch hemmen (unter 3,5 Sternen).

Problematisch ist dabei, dass jeder, der einen aktiven Amazon-Account besitzt, jedes Produkt auf dem Amazon Marktplatz, unabhängig vom tatsächlichen Erwerb des Produktes bewerten kann. Nur dann, wenn Amazon den Erwerb auch wirklich dem Kunden-Account zuordnen konnte, wird „Verifizierter Kauf" angezeigt.

Dadurch kommt es in einer Vielzahl von Fällen zu dem Missbrauch des Amazon-Bewertungssystem in Gestalt von ungerechtfertigten oder rechtswidrigen negativen Bewertungen.

Wie bei allen Bewertungsportalen im Internet gilt grundsätzlich auch für Amazon-Bewertungen, dass diese wahr sein müssen. Hier wird also zunächst einmal zu klären sein, ob die abgegebene Bewertung unwahr ist.

Zudem sind Beleidigungen unzulässig. Negative Bewertungen sind zu löschen, wenn sie beleidigenden Inhalt haben oder als Schmähkritik zu werten sind und folglich nicht mehr von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind.

Darüber hinaus ist ein Löschungsanspruch dann durchsetzbar, wenn Sie den anonymen Bewerter nicht kennen und die Bewertung ist nicht nachvollziehbar ist oder die Bewertung wirtschaftlich motiviert ist, im Ihnen als Mitbewerber einen Schaden zuzufügen.

 

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Immer öfter hacken die Betrüger auch Onlineshops von Verkäufern. Hierbei stellen die Betrüger auf Shops, welche sehr gute Bewertungen haben, ihre eigenen Angebote ein. Diese haben oftmals gar nichts mit dem eigentlichen Shop zu tun.

 

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Die von rating24.de zur Rechtsdurchsetzung und Vertragserfüllung zu beauftragenden Anwältinnen stehen Ihnen jederzeit bei allen rechtlichen Angelegenheiten bundesweit zur Verfügung und vertreten Sie sowohl gegen die Verursacher als auch gegen alle Portalbetreiber.

 

Hilfe für Kunden

Immer wieder sind auf Onlineplattformen „Trittbrettfahrer" und Betrüger unterwegs. So auch auf Amazon.

Häufiges Problem von Kunden des Amazon-Marketplace ist, dass die Kunden ihre bestellte Ware nie erhalten.

Dabei wird zunehmend von den Kunden beklagt, dass überwiegend folgende drei Betrugsmaschen angewendet werden:

  1. Der vermeintliche Verkäufer mailt dem Kunden nach dem Kauf des Produkts, dass es derzeit einen internen Fehler gebe (Fehler 2045) und daher das Geld nicht über das Amazon- System überwiesen werden könne. Unter einer Amazon-Marketplace-Mailadresse, wird der Kunde aufgefordert, das Geld direkt auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung. Allerdings handelt es sich hierbei um eine gefälschte Bestätigung. Dabei fälschen die Betrüger die Bestätigung so gut, dass dies auf den ersten Blick meist nicht auffällt. Doch weil der Kauf nicht über das interne Bezahlsystem von Amazon abgewickelt wird, greift der auch Amazon Käuferschutz nicht.
  2.  Der Kunde bestellt die Ware über die Amazon-Plattform beim Verkäufer. Dieser hat selbstverständlich nur die besten Bewertungen, welche allerdings ebenfalls gefälscht sind. Plötzlich erhält der Käufer die Nachricht, dass die Bestellung storniert wurde. Da das Angebot in den meisten Fällen allerdings so attraktiv war, dass der Käufer unbedingt den Kauf abschließen möchte, wendet sich der Kunde direkt an den Verkäufer. Der Verkäufer, teilt diesem mit, dass mit der Bestellung alles in Ordnung sei und das Problem mit Amazon gelöst sei. Der Kunde erhält auch in diesem Fall eine täuschend echt aussehende Bestellbestätigung. In der Bestellbestätigung wird der Kunde nunmehr angewiesen, den Kaufbetrag auf ein angeblich offizielles Amazon Kundenkonto zu überweisen. Der Kunde überweist den Betrag. Bei dem vermeintlichen offiziellen Amazon-Kundenkonto handelt es sich jedoch fälschlicherweise um ein Konto im Ausland.
  3. Die Betrüger schaffen es einen bereits bestehenden und seriösen Onlineshop auf dem Amazon-Marketplace zu hacken und stellen ihre nicht vorhandenen Waren über den gehackten Onlineshop auf dem Amazon-Marketplace ein. So nutzen die Betrüger die guten Bewertungen dieses seriösen Onlineshops, mit denen sie die Käufer in Sicherheit wiegen. Tritt der Käufer mit dem vermeintlich Betreiber in Kontakt, wird er durch den eigentlichen Betrüger auf eine andere Seite geleitet oder dazu gebracht, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen.

 

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Die spezialisierten Anwälte und Rechtsexperten von Rating24.de stehen Ihnen als Kunde von Onlineshops bei allen rechtlichen Angelegenheiten bundesweit zur Verfügung und vertreten Sie sowohl gegen die Verursacher als auch gegen alle Portalbetreiber.

root 28.08.2021

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