Ein Hasskommentar, auch Hass-Posting oder Hatespeech genannt, ist eine menschenverachtende Aussage, die meist in einem sozialen Netzwerk, in einem Webforum oder auf einer anderen Website mit öffentlicher Kommentarfunktion getätigt wird. Die Aussage kann sich auch gegen allgemein anerkannte abstrakte gesellschaftliche Werte richten oder bestimmte Weltanschauungen diffamieren.
Um einen Hasskommentar handelt es sich, wenn der Inhalt des Textes sich mehr als abwertend über eine Gruppe oder einen einzelnen Menschen äußert. Hasskommentare sind, anders als Meinungsäußerungen, ohne Begründungszusammenhang oder Argumente. Hasskommentare haben teilweise rassistische, sexistische, antisemitische, homophobe und gewaltverherrlichende Inhalte.
Bei einem solchen Hasskommentar sind meist die Straftatbestände § 185 Beleidigung, § 130 Volksverhetzung, § 240 Nötigung und § 241 Bedrohung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, erfüllt.
Folgen eines Hasskommentar für den Täter sind:
- Strafanzeige / Verurteilung
- Löschung / Abänderung des strittigen Kommentars
- Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Übernahme der entstanden Anwaltskosten / Gerichtskosten
- Geldentschädigung bei besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Konsequenzen durch Arbeitgeber aus solchen Hasskommentaren und Arbeitnehmer kündigen, wenn die Kommentare Arbeitnehmers gegen ethische Standards des Arbeitgebers verstoßen
Wir helfen Ihnen als spezialisierte Anwälte & Reputationsexperten, wenn Sie Opfer eines solchen Hasskommentars geworden sind!
Kontaktieren Sie uns!
Dieser Artikel wurde bereits 4516 mal angesehen.