1. ZUSENDUNG DER UNTERLAGEN
Senden Sie uns den Text Ihrer schlechten Internetbewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Sachverhalts per E-Mail (info@rating24.de) zu. Alternativ können Sie uns die Bewertung über unser Kontaktformular zusenden oder uns zu einer telefonischen Erstberatung anrufen. Je mehr Informationen und Unterlagen Sie uns schicken, desto effizienter kann Ihnen geholfen werden.
2. ÜBERPRÜFUNG & BETREUUNG DURCH ANWÄLTE
Die hinter Rating24.de stehenden Anwälte überprüfen, ob die negative Bewertung rechtswiedrig ist und gelöscht werden kann. Erst im Anschluss beauftragen Sie uns über unser Auftragsformular. Wollen Sie nicht tätig werden, bleibt die Überprüfung KOSTENFREI – Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
3. AUFTRAG ERTEILEN
Bitte füllen Sie die Formulare aus und senden Sie diese an uns zurück.
• vorab per E-Mail (info@rating24.de) oder
• vorab per Fax ((+49) 0341 - 21 25 29 - 1) und
• in Original per Post (Rating24.de, Karl-Heine-Straße 25b, 04229 Leipzig).
4. Anwaltsschreiben
Die Internetplattform wird sofort mit einem anwaltlichen Forderungsschreiben angeschrieben und zur Löschung aufgefordert. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung (2-Wege-Strategie) werden damit die Prüfungspflichten der Internetplattform gegenüber Ihnen als Adressat einer Bewertung rechtlich durchgesetzt. Die Schreiben sind an die aktuelle Rechtsprechung des BGH angepasst.
Nicht immer wird eine ungerechtfertigte Bewertung sofort entfernt. Manchmal ist ein ausführlicher Schriftwechsel nötig, bevor die Löschung erfolgt.
5. ÜBERPRÜFUNG DER LÖSCHUNG
Wenn die beanstandete Bewertung entfernt ist, überprüfen wir deren Löschung. Die Bewertungen muss vollständig und spurlos, einschließlich aller Kommentare, entfernt worden sein.
6. WEITERE ANSPRÜCHE
Sehr häufig bewirkt bereits das erste anwaltliche Anschreiben die Löschung der negativen Bewertung durch das Unternehmen oder die Verfasser*innen.
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können Sie uns anschließend separat zu einer gerichtlichen Durchsetzung der Löschung beauftragen. Auf Ihren Wunsch hin, bespricht der Anwalt mit Ihnen die Möglichkeiten weiterer Ansprüche wie Schadensersatz oder die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Selbstverständlich erhalten Sie vorab eine anwaltliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.
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