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Schützen Sie Ihren guten Ruf!
Wir löschen negative Bewertungen und Verleumdungen bei Google, Kununu & Co.
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1. ZUSENDUNG DER UNTERLAGEN
Senden Sie uns den Text Ihrer schlechten Internetbewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Sachverhalts per E-Mail (info@rating24.de) zu. Alternativ können Sie uns die Bewertung über unser Kontaktformular zusenden oder uns zu einer telefonischen Erstberatung anrufen. Je mehr Informationen und Unterlagen Sie uns schicken, desto effizienter ist die Beratung durch unsere Experten.
2. ÜBERPRÜFUNG
Wir überprüfen, ob die negative Bewertung gelöscht werden kann und kontaktieren Sie danach. Erst im Anschluss beauftragen Sie uns über unser Auftragsformular. Wollen Sie nicht gegen das Portal vorgehen, bleibt die Überprüfung KOSTENFREI – Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
3. AUFTRAG ERTEILEN
Übersenden Sie uns die Formulare „Auftrag", „Vollmacht", „Hinweise zur Datenverarbeitung" und „Stammdatenblatt":
• vorab per E-Mail (info@rating24.de) oder
• vorab per Fax ((+49) 0341 - 21 25 29 - 1) und
• in Original per Post (Rating24.de, Lessingstr. 02, 04109 Leipzig).
4. AUFFORDERUNG DES PORTALS
Die Internetplattform wird von uns sofort mit einem anwaltlichen Forderungsschreiben angeschrieben und zur Löschung aufgefordert. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung (2-Wege-Strategie) werden damit die Prüfungspflichten der Internetplattform gegenüber Ihnen als Adressat einer Bewertung rechtlich durchgesetzt. Unsere Schriftsätze sind an die aktuelle Rechtsprechung des BGH angepasst.
Nicht immer wird eine ungerechtfertigte Bewertung sofort entfernt. Manchmal ist ein ausführlicher Schriftwechsel nötig, bevor die Internetplattform einsieht, dass im konkreten Fall ein Löschungsanspruch besteht.
5. ÜBERPRÜFUNG DER LÖSCHUNG
Wenn die Internetplattform die Bewertungen entfernt, überprüfen wir deren Löschung. Die Bewertungen müssen vollständig und spurlos einschließlich aller Kommentare beseitigt worden sein.
6. WEITERE ANSPRÜCHE
Sehr häufig bewirkt bereits das erste anwaltliche Anschreiben eines Internetportals die Löschung und Entfernung der negativen Bewertung durch das Unternehmen.
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können Sie uns anschließend separat zu einer gerichtlichen Durchsetzung der Löschung beauftragen. Auf Ihren Wunsch hin, besprechen wir gemeinsam die Möglichkeiten weiterer Ansprüche wie Schadensersatz oder die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Selbstverständlich geben Ihnen vorab eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.
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